AGB

1. Allgemein

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage des Vertragsverhältnisses und gelten ohne jegliche Einschränkung als anerkannt.   Wir bitten den Kunden die zu bearbeiteten Flächen vor dem geplanten Arbeitsbeginn von uns vollständig von Gegenständen und Möbeln zu befreien. Mit den Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten kann erst nach vollständiger Räumung der Fläche begonnen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!   Bemerkung: Unsere Serviceleistungen dienen dem Langzeitschutz der behandelten Flächen. Die Dauerhaftigkeit und die Qualität der Oberfläche wird durch die flasche Pflege stark beeinflusst. Bitte bachten Sie daher unbedingt unsere Pflegeanleitung! Diese händigen wir Ihnen nach Abschluss unserer Arbeiten aus.   Die angebotenen Preise gelten für die angegebene Fläche. Bei abweichendem Auftrags-/ Arbeitsumfang, Mengenangaben sowie Kleinflächen behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

2. Abrechnung
  • Bei Offertenlegung auf Basis der Regiestunden, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
  • Bei Offertenlegung auf Basis m²/lfm-Angebote erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlichen m²/lfm Anzahl der bearbeiteten Fläche
  • Stufen werden nach lfm (Laufmeter) verrechnet, diese werden durch horizontales Messen der Stufenlänge von links nach rechts ermittelt. Maßgeblich ist die maximale Stufenlänge.
3. Haftrücklass

Entgegen der VOB kann kein Haftrücklass einbehalten werden

4. Strom- und Wassernutzung

Lichtstrom und Wasser sind eine bauseitige, für uns kostenlose Leistung, ohne Wasser und Strom können wir unsere Arbeiten nicht starten.

5. Haftung für Möbel, Türen, etc

Einbaumöbel / Türrahmen (bestehende Holzteile, sowie Alu, und Nirostaflächen, Tapeten, Geländer, angrenzende Grünflächen und Pflanzen im Außenbereich oder sonstiges müssen bauseits vor Beginn der Arbeiten geschützt werden (Silikonfuge, Klebesteifen etc.) oder nach Möglichkeit entfernt werden. Möbel, elektronische Geräte wie z.B. Thermostate, Regler und Steuerungen müssen vor Beginn unserer Arbeiten bauseits entfernt und die Stellen so abgedeckt werden, dass keine Flüssigkeiten eindringen können. Beim Verschieben oder dem Transport von Möbeln wird keine Haftung für Beschädigungen übernommen.

6. Überstunden

Nicht geschütze Einbaumöbel /Türzargen, abstehende Holzteile, Regler und Steuerungen oder sonstiges werden vor Beginn der Arbeit gegen Verschmutzen durch uns geschützt, es wird aber keine Haftung übernommen dass nichts beschädigt wird. Die Verrechnung hiefür erfolgt in Regiestunden zzgl Materialkosten. Regiestundensätze für Überstunden: Normale Überstunden werden mit 50% Aufschlag auf die Arbeitsleistung, Nachtüberstunden zwischen 20.00 bis 06:00 Uhr, sowie Sonn- & Feiertage mit 100% Aufschag auf Arbeitsleistung berechnet.

7. Restverschmutzungen

Bei Fugen mit Haarrissen oder offene Stellen, können leichte Restverschmutzungen bestehen bleiben, da diese Verschmutzungen in und nicht auf der Fuge sind. In diesem Fall sollte die Fuge saniert werden, dh. Ausgeschnitten und neu verfugt, dies bieten wir Ihnen gerne separat an.

8. Schäden durch offene Fugen

Für offene Fugen im Boden, Sockel, Stiegen oder Wandbereich und daraus resultierende Schäden, sowie Folgeschäden durch Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten, kann von uns aus keine Gewährleistung übernommen werden.

9. Ausbesserung offener Fugen a)

Sollten im Zuge der Arbeiten offene Fugen zutage treten, so werden diese auf Wunsch neuverfugt und in Regie plus Materialkosten abgerechnet.

10. Ausbesserung offener Fugen b)

Bei Ausbesserungen, Fugenerneuerungen oder sonstigen Korrekturen kann es zu Farbunterschieden zum bestehenden Material kommen. Farbabweichungen sind kein Grund zur Beanstandung.

11. Geruchsbelästigungen

Aufgrund der verwendeten Materialien bei den Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten kann es zu Geruchsbelästigungen kommen.

12. Entfernung vorher nicht ersichtlicher Anstriche, Lacke, etc.

Sollten bei den Reinigungsarbeiten Anstriche, Lacke, o.ä. zum Vorschein kommen, welche vorher nicht ersichtlich waren und diese nur mechanisch entfernbar sind, so wird diese mechansische Entferungn in Regiearbeit auf Stundenbasis zzgl. Materialkosten abgerechnet.

13. Vorangegangene Malerarbeiten

Grundsätzlich sind die oben erwähnten Arbeiten vor den Malerarbeiten durchzuführen. Ist das Objekt bereits ausgemalt, können wir keine Haftung für wie auch immer geartete Beschädigungen der Malerei übernehmen, welche unter anderem auch durch Abklebearbeiten entstehen können.

14. Materialkosten

Material bei Regiearbeiten wird lt. Angebot bzw. Preisliste abgerechnet.

15. Nachträgliche Pflege

Achtung: die behandelten Flächen müssen mit Finalit Nr.40 (Citrusdurft Reinger) gepflegt werden. (Unterhaltsreingung , siehe Anlage, die Ihnen von uns nach Abschluß der Arbeiten ausgehändigt wird)

16. Begehbarkeit der behandelten Fläche

Die zu bearbeitende Fläche darf während der Arbeit und 4 Stunden nach unserer Arbeit nicht betreten werden.

17. Terminverschiebungen

Der vereinbarte Druchführungstermin kann seitens Hanse Stone GmbH auf Grund von Witterungsverhältnissen, Krankheit, oder Terminkollision- bis zu 1 Tag vor Arbeitsbeginn- jederzeit veschoben werden.

18. Abnahmeprotokoll

Am Tag der Fertigstellung der durchgeführten Arbeiten wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und ist vom Auftraggeber sofort nach Beendigung der Arbeiten zu unterzeichen. Ist der Auftraggeber nicht anwesend, gilt die Fläche als abgenommen.

19. Gewährleistung

Die Gewährleistung kann nur im Rahmen üblicher Verwedungsart, der mit Finalit behandleten Bauteile, aufrecht erhalten werden. Schäden oder Folgeschäden, welche durch unsachgemäße Reinigung z.B. Chemikalien oder übermäßige mechanische Beanspruchung verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

20. Gerichtsstand

Ausschießlicher Gerichtssand und Erfüllugnsort ist Pinneberg, dem Sitz von HST Hanse Stone GmbH

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